hst Bramsche. Nach den Wahlen auf den jeweiligen Jahreshauptversammlungen Anfang des Jahres und der formalen Zustimmung durch den Stadtrat erfolgte nun vor einigen Tagen auch die offizielle Ernennung durch den Bürgermeister der Stadt Bramsche.
Im Beisein von Stadtbrandmeister Jörg Ludwigs (r.) und Mathias Hintz (l.), in der Stadtverwaltung unter anderem für die Feuerwehren der erste Ansprechpartner, wurde Christian Ballmann als Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Engter, Jannik Rohmann als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Orsfeuerwehr Hesepe und Joscha Niemann als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hesepe offiziell vom Bürgermeister Heiner Pahlmann ernannt.
Sicherlich werden sich jetzt einige unserer Follower fragen, warum man als Ortsbrandmeister offiziell vom Rat und vom Bürgermeister ernannt werden muss. Das ist ganz einfach:
Als Ortsbrandmeister bzw. als Stellvertretender Ortsbrandmeister wird man „Ehrenbeamter“ der Stadt Bramsche. Damit einhergehend hat man nicht nur gewisse Pflichten sondern auch „Rechte“, die man an einer Einsatzstelle durchsetzen kann und muss. So dürfen die Ortsbrandmeister an der Einsatzstelle auch „Zivilisten“ zur Mitarbeit an den Löschmaßnahmen verpflichten. Oder das Gegenteil davon, Zivilisten und „Gaffer“ von der Einsatzstelle entfernen. Theoretisch darf ein Ortsbrandmeister Personen an der Einsatzstelle auch „Festnehmen“ und noch so einige andere Tätigkeiten, ähnlich der eines Polizeibeamten, durchführen.
Alles das ist im Niedersächsischen Polizeigesetz (NPoG) geregelt. Und um eben dieses Tätigkeiten durchführen zu dürfen ist, zwingend die Ernennung zum Ehrenbeamten nötig.
Also „Gaffer“ aufgepasst, nicht nur die Polizei darf euch „Festnehmen“ auch der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter dürfen das an der Einsatzstelle und sie dürfen in Ausnahmefällen die „festgenommenen“ Personen auch fesseln.
Foto: Stadtverwaltung Bramsche / Sonja Glasmeyer – 1. Stadträtin