Verordnung der Landkreises zur Vegetationsbrandgefahr
Der Landkreis Osnabrück hat eine Verordnung zur Waldbrandgefahr vor einiger Zeit rausgegeben. Nach dieser ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten sowie in gefährlicher Nähe davon „Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen“. Ebenfalls ist es in den genannten Bereichen im Landkreis verboten zu grillen sowie Grillanzünder und andere Grillgegenstände mit sich …
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